Hinweise für die Besucher des Kulturfördervereins

für Veranstaltungen in der Alten Synagoge

 

1. Es besteht Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Alten Synagoge.

  

2. Ein Nachweis über den Status geimpft, genesen oder negativ PCR-getestet muss vor Konzertbeginn vorgelegt werden.

 

3. Der Abstand von mind. 1,5 m zwischen den Besuchern ist unbedingt einzuhalten. Für Paare/Partner/Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen nebeneinander sitzen. Dafür sind Doppelsitze vorgesehen. Die Plätze werden Ihnen durch Mitarbeiter des Kulturfördervereins angewiesen.

 

4. Der Zugang ist nur über den Haupteingang unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m erlaubt.

 

Als Ausgänge sind folgende Türen zu nutzen, um Begegnungen zu vermeiden:

- von der Empore: seitlicher Ausgang

- Rechte Seite: Ausgang hinter der Bühne

- Linke Seite: Haupteingang

 

Die Besucher müssen das Gebäude „reihenweise“ mit dem gebotenen Abstand von mind.

1,5 m verlassen. Mitarbeiter des Kulturfürdervereins werden Sie anweisen.

 

5. Die Plätze sind nummeriert und mit Namenszuordnung belegt. Die Plätze dürfen nicht gewechselt werden.

 

6. Bei Betreten des Gebäudes steht ein Desinfektionsmittelspender am Eingang bereit. Die Besucher müssen sich die Hände desinfizieren.

In den Toiletten stehen separate Desinfektionsmittelspender zum Gebrauch bereit.

 

Weitere Information: 

Geländer, Treppenläufe, Türklinken und Armlehnen der Stühle werden vor und nach dem Konzert/Veranstaltung desinfiziert.